Die Jahresabschlussarbeiten gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen zur Analyse der Entwicklung eines Unternehmens. Daher sollten Sie vor der Prüfung des Jahresabschlusses die Vorbereitungsarbeiten prüfen. Die Vorbereitung ist schließlich fünfzig Prozent der Miete! Beispiele dafür sind das Inventar, die Eröffnungsbilanz, die Saldenbestätigungen, die Gebäude/Betriebsmittel und zahlreiche andere Informationen. Deshalb sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen, damit der Jahresabschluss mit einem guten Gefühl beginnen kann.
Inventur zum im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
Die Inventur ist eine der wichtigsten Aufgaben und muss rechtzeitig durchgeführt und dokumentiert werden. Sie erfordert die Erfassung von Ausrüstung, Vorräten und Ersatzteilen. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass eine Erhöhung der Vorräte den Gewinn erhöht und eine Verringerung der Vorräte den Gewinn verringert.
Dokumentation
Es gilt also, alle Vorgänge des Jahres zu dokumentieren, die das Anlagevermögen und die Bestände betreffen. Dokumentiert werden müssen nicht nur die Anlagegüter wie Computer, Maschinen, Möbel und Firmenfahrzeuge, sondern auch alle Handelswaren im Lager und in der Produktion. Außerdem muss eine chronologische Zusammenstellung aller Kontoauszüge erstellt werden.
Besonderes Augenmerk bei der Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verdienen das Fahrtenbuch und die überfälligen Außenstände. Wenn Forderungsausfälle zu erwarten sind, werden sie als Wertberichtigung berücksichtigt.
Erforderliche Listen zum Jahresabschluss
Neben dem Bestand gibt es eine Reihe weiterer erforderlicher Listen und Informationen, die mit den Jahresabschlussarbeiten zusammengestellt und vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen und Auflistungen über:
- unfertige und fertige, aber noch nicht abgerechneten Leistungen
- verkauften oder verschrotteten Gegenstände aus dem Abschreibungsplan
- geplanten Investitionen für die nächsten 3 Jahre
- firmeneigene Fahrzeuge mit Nummernschildern und den Mitarbeitern, die sie nutzen
- anhängige Gerichtsverfahren
- voraussichtliche garantiebezogenen Verkäufe oder Dienstleistungen
- geplanten Wartungsarbeiten in den nächsten 3 Monaten
- Provisions- oder Bonusverpflichtungen, die im nächsten Jahr abgerechnet werden
- von den Mitarbeitern am Jahresende nicht genommenen Urlaubstage
- zweifelhafte Forderungen
- uneinbringliche Forderungen
- ausstehende Rechnungen
- Bürgschaften oder sonstiger Sicherheitsmaßnahmen
- Restlaufzeiten von Geschäftskrediten
- Auflistung von außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind
- Original-Spendenquittungen
- Grundbuchauszüge zu den Grundstücksposten
- Eröffnungsbilanzwerte
Besonders in der Vorbereitungszeit für den anstehenden Jahresabschluss gilt es, entscheidende Fragen zu klären:
- Liegt der Jahresabschluss des Vorjahres mit allen Berechnungsunterlagen vor?
- Was sollte man erstellen? Eine Handelsbilanz mit einer Überleitungsrechnung oder eine von der Handelsbilanz getrennte Steuerbilanz?
- Was gibt es im Rahmen zusätzlicher ergänzender Vorschriften für mittlere oder große Kapitalgesellschaften zu beachten?
- Ist die Anfertigung eines Anhangs und eines Lageberichts gefordert?
- Muss das Jahresergebnis entweder hoch oder niedrig ausgewiesen werden?
Saldenbestätigungen für die Jahresabschlussarbeiten
Auch ein Thema für den Jahresabschluss: Wurden für alle Forderungen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, Saldenbestätigungen eingeholt? Müssen einzelne Forderungen wertberichtigt werden, oder droht im Extremfall ein Totalausfall der Forderung?
Nachträglichen Anschaffungskosten
Bei der Entstehung von nachträglichen Anschaffungskosten muss untersucht werden, ob es um einen gewinnmindernden Erhaltungsaufwand oder um aktivierungsfähige nachträgliche Anschaffungskosten geht.
Informationen zusammenführen
Nachdem Sie alle Aufzeichnungen, Listen und Dokumente gesammelt und geprüft haben, stimmt man die Informationen miteinander ab. Dazu gehören z. B. Kontoauszüge, das Kassenbuch und Belege. Die Buchhaltungsunterlagen werden mit den offenen Forderungen und Verbindlichkeiten abgeglichen. Zudem muss festgestellt werden, ob für die angemeldeten Forderungen tatsächlich Zahlungen von den jeweiligen Kunden eingegangen sind. Der Bestand der Buchhaltung muss mit dem Kassenbuch und den Bankbelegen abgeglichen werden. Anhand der erfassten Werte lässt sich die zu erwartende Forderung des Fiskus berechnen, die mit den getätigten Steuer-Vorauszahlungen zu verrechnen ist. Für eine eventuell entstehende Steuerschuld müssen Rückstellungen gebildet werden. Bei den vorbereitenden Arbeiten sollten nicht nur die Belege geprüft, sondern auch eventuelle Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten festgehalten werden.