GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ". Darin werden geregelt:
Was gilt als Datenverarbeitungssystem
Dem nach gilt als Datenverarbeitungssystem alle Systeme ein, die in als Haupt und Nebensysteme betrieben werden. Dazu gehören auch ERP Systeme mit integrierter Finanzbuchhaltung wie SAP Business One. Allerdings sind auch andere Systeme damit eingeschlossen. Dazu gehören auch Kassensysteme, Systeme für den Zahlungsverkehr, Datenarchive usw.
Pflicht zur Kontierung bei Belegen
Auf Buchungsbelegen müssen Angaben zur Kontierung und zum Datum der Buchung stehen. Auch Ordnungskriterien zur Ablage müssen ableitbar sein. Elektronische Belege müssen über eine Verknüpfung zum Datensatz mit diesen Angaben verfügen.
Dokumentation über das Verfahren der Archivierung
Bezüglich elektronischer Belege muss in einer Verfahrensdokumentation hinterlegt werden, wie Belege verarbeitet werden. Dazu gehört der Empfang, die Verarbeitung, die Ausgabe und die Aufbewahrung.
GoBD kommt in folgenden SAP B1 Blog Artikeln vor
GOBD und GOBD-Mythen
Ohne Verfahrensdokumentation kein GoBD
GoBD 2020 zur Archivierung von Belegen
GoBD: Rechnungsstellung nach Regelwerk
GoBD: So bearbeiten Sie eine Eingangsrechnung richtig
Buchhaltung nach GoBD: Was Ihre Software können muss
Archivierung von E-Rechnungen
MariProject / Tool für die E-Rechnung
SAP Business One – Finanzbuchhaltung Schulung – Nächste Termine
Eingangsrechnungsverarbeitung (ERV) im Trend
E-Rechnung Stammdaten und Settings in SAP Business One
Gleitender Durchschnittspreis in SAP Business One
SAP Business One – Offene Posten
GOBD und GOBD-Mythen
IFRS & HGB mit SAP Business One
Automatische Journalbuchungen in SAP Business One