Die Käuferreferenz (Feld BT-10 „Buyer reference“ der europäischen Norm EN 16931) ist eine Pflichtangabe der XRechnung, die bei Rechnungen an Behörden die Leitweg-ID aufnimmt.
Im Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) ist grundsätzlich keine Leitweg-ID nötig. Umsatzsteuerlich genügt dort ein Platzhalter wie ein Bindestrich („-“). Fehlt das Feld BT-10 ganz, liegt ein Geschäftsregelfehler vor. Validierungsanwendungen weisen ihn typischerweise als „critical error“ aus. Die Rechnung bleibt trotzdem eine E-Rechnung, denn das BMF stuft diesen Fehler als umsatzsteuerlich unbeachtlich ein (BMF-Schreiben 2025, Rn. 6b und 35a). Für den Versand bleibt das Feld dennoch wichtig: Ohne Käuferreferenz schlägt die Validierung der XRechnung fehl und hält damit jede betroffene Rechnung auf.
Im SAP-Business-One-Kontext
Wo die Käuferreferenz steht, hängt vom Werkzeug ab, das die E-Rechnung erzeugt. Im SAP-Standard steht sie am Beleg im Feld Kundenreferenznummer. cks.eINVOICE liest die Leitweg-ID zuerst aus einem eigenen Feld der Rechnungsadresse und erst danach aus dem Geschäftspartner. Der E-RechnungsCheck der Versino Financial Suite prüft die Leitweg-ID nicht nur auf Vorhandensein, sondern auch auf Aufbau und Prüfziffer.
Abgrenzung
Die Käuferreferenz bezeichnet das Feld, die Leitweg-ID einen möglichen Inhalt dieses Felds. Die Leitweg-ID verlangt die E-Rechnungsverordnung (ERechV) bei Rechnungen an Behörden (B2G). Im B2B-Geschäft ist sie grundsätzlich nicht erforderlich.
Rechtsstand: BMF-Schreiben 2025, BMF-FAQ Stand März 2026. Modulstand: E-RechnungsCheck Version 1.0.
E-Rechnungs-Check der Versino Financial Suite
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