E-Reporting bezeichnet die Pflicht, zentrale Transaktionsdaten elektronisch und direkt an die Steuerverwaltung zu melden. Das E-Reporting betrifft die Meldung von Daten an den Staat, nicht den Austausch der Rechnung zwischen den Geschäftspartnern.
Beispiele
Laut Beitrag (Stand November 2025) gilt in Frankreich zusätzlich zur E-Rechnungspflicht eine E-Reporting-Pflicht für B2C-Geschäfte und grenzüberschreitende Transaktionen. Die zertifizierten französischen Plattformen (PDP) übernehmen als Partner der Steuerverwaltung neben dem Rechnungsaustausch auch das E-Reporting. Belgien bereitet laut einer Fachquelle (Stand 2026) eine E-Reporting-Pflicht nahezu in Echtzeit vor, die ab 2028 erwartet wird.
Abgrenzung
Die E-Rechnung ist das strukturierte Rechnungsdokument zwischen Verkäufer und Käufer. Beim E-Reporting geht es dagegen um die Meldung von Daten an die Steuerverwaltung. Siehe auch Real-Time Reporting (E-Rechnung), Y-Modell (E-Rechnung) und Digital Reporting Requirement (DRR).
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